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Bilder auf der Website: was ist erlaubt?

Auf deiner Website darfst du Bilder zeigen, an denen du die Rechte hast: eigene Fotos, lizenzierte Stockfotos im Rahmen der Lizenz und Bilder, deren Urheber dir die Nutzung erlaubt hat. Sind Personen erkennbar, brauchst du nach § 22 KUG in der Regel zusätzlich deren Einwilligung.

Von Maurice, Team freeehouse · Stand 23.10.2026

Welche Bilder darf ich verwenden?

  • Eigene Fotos, die du oder Mitarbeiter im Rahmen der Arbeit gemacht haben.
  • Fotos vom Fotografen, wenn der Vertrag die Nutzung auf der Website erlaubt.
  • Stockfotos mit gültiger Lizenz, im erlaubten Umfang und mit Namensnennung, wenn die Lizenz sie verlangt.
  • Bilder mit freier Lizenz, wenn du die Lizenzbedingungen einhältst.

Nicht erlaubt ist es, Bilder aus der Google-Bildersuche, von anderen Websites oder aus Social Media einfach zu übernehmen. Auch einfache Fotos sind in Deutschland als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt.

Was passiert bei Verstößen?

Rechteinhaber können Unterlassung und Schadensersatz verlangen, § 97 UrhG regelt das. In der Praxis kommt das oft als Abmahnung mit Kostenforderung. Bei Stockfotos betreiben manche Agenturen gezielte Suchen nach unlizenzierten Verwendungen.

Was gilt bei Fotos von Personen?

Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden, von Ausnahmen abgesehen. Für Fotos von Mitarbeitern auf der Website heißt das: schriftliche Einwilligung einholen und klären, was passiert, wenn jemand den Betrieb verlässt. Bei Kunden, etwa im Restaurant oder bei Veranstaltungen, ist Vorsicht geboten, wenn sie erkennbar sind.

Was ist mit erzeugten Bildern?

Bilder, die mit Programmen erzeugt wurden, wirken oft austauschbar und können Kunden irritieren, wenn sie echte Räume oder Mitarbeiter vortäuschen. In unseren Projekten wollten Kunden fast immer ihre eigenen Fotos statt Stock- oder erzeugter Bilder, und zwar zu Recht: Echte Bilder schaffen mehr Vertrauen. Wer erzeugte Bilder nutzt, sollte sie kennzeichnen und nichts darstellen, was es so nicht gibt.

Wie mache ich gute eigene Fotos?

  • Tageslicht nutzen, Blitz vermeiden.
  • Räume aufräumen und aus Augenhöhe fotografieren.
  • Menschen bei der Arbeit zeigen, mit Einwilligung.
  • Lieber wenige gute Bilder als viele mittelmäßige.
  • Querformat für große Bilder auf der Website, Hochformat für Details.

Wie kennzeichne ich Bildrechte?

Wenn eine Lizenz die Nennung des Urhebers verlangt, gehört sie an das Bild oder in eine Bildnachweis-Liste, etwa im Impressum. Eigene Fotos brauchen keine Kennzeichnung.

Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Bei freeehouse arbeiten wir mit deinen eigenen Bildern und übernehmen sie von deiner heutigen Seite. Wir setzen keine Stockfotos ein, ohne das mit dir abzustimmen. Den Bau der Website berechnen wir nicht. So funktioniert freeehouse

Was gilt bei Bildern von Mitarbeitern, die gehen?

Die Einwilligung nach § 22 KUG kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, und wer den Betrieb verlässt, möchte oft nicht mehr auf der Website stehen. Regel deshalb schon bei der Einwilligung, was beim Ausscheiden passiert, und entferne Fotos ehemaliger Mitarbeiter zeitnah. Das ist auch aus Kundensicht sinnvoll, die sonst nach Personen fragen, die nicht mehr da sind.

Wie benenne ich Bilder für Google?

Ein Bild sollte einen sprechenden Dateinamen und einen Alternativtext haben, der beschreibt, was zu sehen ist, etwa Behandlungsraum mit Blick auf den Garten. Das hilft Menschen mit Bildschirmlesern und Suchmaschinen gleichermaßen. Alternativtexte sind kein Ort für Suchbegriff-Listen.

Häufige Fragen

Darf ich Bilder aus dem Internet auf meiner Website verwenden?

Nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers oder mit passender Lizenz. Einfach kopieren ist nicht erlaubt.

Brauche ich eine Einwilligung für Fotos meiner Mitarbeiter?

In der Regel ja, nach § 22 KUG. Hol sie schriftlich ein.

Muss ich den Fotografen nennen?

Wenn es vereinbart ist oder die Lizenz es verlangt, ja.

Was kostet eine Abmahnung wegen eines Bildes?

Das hängt vom Einzelfall ab. Lass ein Schreiben prüfen, bevor du zahlst oder unterschreibst.

Quellen

  1. § 72 UrhG Lichtbilder, abgerufen 23.10.2026
  2. § 97 UrhG Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, abgerufen 23.10.2026
  3. § 22 KUG Recht am eigenen Bild, abgerufen 23.10.2026

Preise und Bedingungen der Anbieter ändern sich häufig. Maßgeblich ist, was in deinem Kundenkonto und im Vertrag steht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

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