Stand: 2026-10-22 · Lesezeit etwa 3 Minuten
Wovon ein Anbieter lebt, wenn der Bau nichts kostet
Kein Betrieb arbeitet umsonst. Wenn der Bau nichts kostet, kommt das Geld an anderer Stelle herein. Seriös ist ein Angebot dann, wenn du diese Stelle genau kennst.
In der Praxis gibt es vier Modelle.
- Hosting-Modell: Der Bau ist gratis, du zahlst einen festen Jahrespreis für Hosting und Pflege.
- Mietmodell: Du zahlst monatlich für eine Website, die dem Anbieter gehört. Kündigst du, ist die Seite weg.
- Werbemodell: Die Seite ist gratis, zeigt aber Werbung oder eine fremde Adresse, etwa bei kostenlosen Baukasten-Paketen.
- Upsell-Modell: Der Bau ist gratis, danach werden Zusatzleistungen verkauft, oft mit langer Laufzeit.
Warnzeichen im Angebot
Ein kostenloses Angebot ist nur so gut wie sein Vertrag. Diese Punkte solltest du kritisch lesen.
- Lange Mindestlaufzeit von 24, 36 oder 48 Monaten ohne Ausstieg.
- Automatische Verlängerung mit langer Kündigungsfrist.
- Klausel, nach der der Anbieter den Preis jederzeit anpassen darf.
- Die Website, die Texte oder die Bilder bleiben Eigentum des Anbieters.
- Die Domain wird auf den Anbieter registriert statt auf dich.
- Eine Einrichtungsgebühr, die erst im Kleingedruckten auftaucht.
- Kein schriftliches Angebot, nur ein Telefonat.
Ein Punkt allein ist selten das Problem
Eine Laufzeit von zwölf Monaten ist zum Beispiel üblich und kein Grund zur Sorge. Kritisch wird es, wenn mehrere Punkte zusammenkommen: lange Laufzeit, erlaubte Preisanpassung und eine Website, die beim Anbieter bleibt. Dann zahlst du über Jahre, ohne etwas zu besitzen.
Warum der Vertrag für Betriebe besonders zählt
Als Verbraucher schützt dich § 309 Nr. 9 BGB. Danach ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren unwirksam, und eine stillschweigende Verlängerung ist nur erlaubt, wenn du danach mit höchstens einem Monat Frist kündigen kannst.
Für Unternehmer gilt das nicht. § 310 Abs. 1 BGB nimmt § 309 bei Verträgen mit Unternehmern aus. Wer eine Website für seinen Betrieb bestellt, ist meist Unternehmer. Lange Laufzeiten und strenge Fristen sind dann grundsätzlich möglich. Lies den Vertrag deshalb vor der Unterschrift ganz. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Eigentum: der wichtigste Punkt
Frag schriftlich, wem die fertige Website gehört. Gemeint sind Quellcode, Texte, Bilder und die Nutzungsrechte daran. Nur wenn sie dir gehören, kannst du später zu einem anderen Anbieter wechseln, ohne neu zu bauen.
Bei Baukästen ist das grundsätzlich anders. Laut Wix-Hilfe lässt sich eine Wix-Website nicht exportieren und bei einem anderen Anbieter betreiben. So funktioniert ein Baukasten. Du solltest es nur vorher wissen.
Checkliste vor der Zusage
Lass dir diese Fragen schriftlich beantworten. Ein seriöser Anbieter beantwortet alle ohne Ausweichen.
- Was kostet der Bau, und was kostet jedes weitere Jahr?
- Gibt es eine Mindestlaufzeit, und wie lang ist die Kündigungsfrist?
- Darf der Preis während der Laufzeit steigen?
- Wem gehören Website, Quellcode, Texte und Bilder?
- Auf wen ist die Domain registriert, und wo liegen die E-Mail-Postfächer?
- Bekomme ich beim Wechsel alle Dateien, und kostet das etwas?
- Wann kommt die erste Rechnung?
- Sehe ich die Website, bevor sie live geht und bevor ich zahle?
Ein Beispiel für ein offenes Modell
Bei freeehouse kostet der Bau nichts. Du zahlst einmal im Jahr das Hosting mit Pflege, und weniger als dein heutiges Paket. Es gibt keine Mindestlaufzeit, keine Preiserhöhung, die Website samt Quellcode gehört dir, und Domain und E-Mail bleiben bei deinem bisherigen Anbieter.
Egal bei wem du anfragst: Leg die Antworten aus der Checkliste nebeneinander. Dann siehst du schnell, welches Angebot über drei Jahre wirklich günstig ist.
Wenn du ein solches Modell selbst prüfen willst, kannst du bei freeehouse einen kostenlosen Entwurf deiner neuen Website anfragen.
Häufige Fragen
Ist eine kostenlos erstellte Website wirklich kostenlos?
Der Bau kann kostenlos sein. Laufende Kosten für Hosting und Domain fallen bei jeder Website an. Seriöse Anbieter nennen sie vor der Zusage schriftlich.
Gilt der Verbraucherschutz bei Laufzeiten auch für meinen Betrieb?
Meist nicht. § 310 Abs. 1 BGB nimmt die Klauselverbote aus § 309 BGB bei Verträgen mit Unternehmern aus. Prüfe Laufzeit und Frist deshalb selbst. Das ist keine Rechtsberatung.
Woran erkenne ich ein Mietmodell?
Daran, dass die Website beim Anbieter bleibt, wenn du kündigst. Frag ausdrücklich, ob du Quellcode und Dateien bekommst.
Sollte die Domain auf mich laufen?
Ja. Lass dir zeigen, dass du als Inhaber eingetragen bist. Dann kannst du die Domain bei einem Wechsel mitnehmen.
Was ist das stärkste Warnzeichen?
Eine lange Mindestlaufzeit zusammen mit einer Klausel, die Preiserhöhungen erlaubt, und einer Website, die dem Anbieter gehört.
Quellen
- BGB § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, abgerufen 2026-10-22
- BGB § 310 Anwendungsbereich, abgerufen 2026-10-22
- Wix Help Center: Exporting or embedding your Wix site elsewhere, abgerufen 2026-10-22
- Wix: Premiumpakete und Preise, abgerufen 2026-10-22
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