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Google Fonts und fremde Dienste: das Risiko verstehen

Wenn eine Website Schriften direkt von Google-Servern lädt, wird die IP-Adresse der Besucher an Google übertragen. Das Landgericht München I hat 2022 entschieden, dass das ohne Einwilligung unzulässig sein kann, und einem Besucher 100 € Schadensersatz zugesprochen. Die sichere Lösung: Schriften auf dem eigenen Server speichern.

Von Maurice, Team freeehouse · Stand 23.10.2026

Was hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 3 O 17493/20 entschieden, dass die Weitergabe der IP-Adresse an Google beim Laden von Google Fonts ohne Einwilligung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Betreiber musste es unterlassen und 100 € Schadensersatz zahlen. Das Gericht argumentierte, dass die Schriften auch lokal eingebunden werden können, ohne Daten an Google zu übertragen.

Was folgte daraus?

Nach dem Urteil wurden massenhaft Schreiben an Website-Betreiber verschickt, die Schadensersatz forderten. Gegen einige dieser Serienschreiben gingen später Staatsanwaltschaften und Gerichte vor, weil sie als rechtsmissbräuchlich galten. Das Grundproblem bleibt aber: Wer Daten ohne Grund an Dritte überträgt, braucht dafür eine Rechtsgrundlage.

Wie prüfe ich meine Website?

  1. Die Seite im Browser öffnen und die Entwicklerwerkzeuge aufrufen, dort den Bereich Netzwerk.
  2. Die Seite neu laden.
  3. Nach Adressen wie fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com suchen.

Tauchen sie auf, lädt deine Seite Schriften von Google. Bei Baukästen und Vorlagen passiert das oft unbemerkt.

Wie binde ich Schriften sicher ein?

Die Schriftdateien herunterladen, auf dem eigenen Server ablegen und von dort laden. Die meisten Schriften, auch die von Google, dürfen so genutzt werden. Bei Baukästen hängt es davon ab, ob der Anbieter das unterstützt. Bei WordPress gibt es Erweiterungen dafür, besser ist eine Vorlage, die Schriften von Haus aus lokal lädt.

Welche anderen Dienste übertragen Daten?

Dasselbe Prinzip gilt für viele eingebettete Dienste:

  • eingebettete Karten
  • eingebettete Videos
  • Schriftarten und Icons von fremden Servern
  • Chat-Fenster und Buchungs-Widgets
  • Statistik und Werbe-Pixel

Für jeden davon brauchst du eine Rechtsgrundlage, und oft eine Einwilligung. Gängige Lösung: erst nach Klick laden oder durch einen Link ersetzen.

Bringt das auch etwas für die Ladezeit?

Ja. Jeder fremde Server ist eine zusätzliche Verbindung, die Zeit kostet. Lokal geladene Schriften und weniger fremde Dienste machen die Seite in der Regel schneller.

Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wenn du ein Schreiben mit Forderungen erhalten hast, lass es von einer Fachperson prüfen, bevor du zahlst.

Bei freeehouse liegen alle Schriften auf dem eigenen Server, und fremde Dienste wie Karten oder Videos laden erst nach Klick. Den Bau der Website berechnen wir nicht, du zahlst nur das Hosting, günstiger als heute. So funktioniert freeehouse

Wie binde ich Karten und Videos ohne Risiko ein?

  • Karten: statt einer eingebetteten Karte ein Bild der Umgebung mit einem Link zur Kartenansicht. Oder die Karte erst laden, wenn der Besucher auf Karte anzeigen klickt, mit einem kurzen Hinweis, dass dabei Daten an den Kartenanbieter gehen.
  • Videos: ein Vorschaubild mit Abspielknopf, das Video lädt erst nach dem Klick. Viele Plattformen bieten außerdem einen Modus mit erweitertem Datenschutz.
  • Schriften und Icons: lokal speichern und vom eigenen Server laden.

So bleibt die Seite ohne Einwilligung nutzbar, und wer die Karte oder das Video sehen will, entscheidet selbst.

Häufige Fragen

Darf ich Google Fonts noch verwenden?

Ja, wenn du die Schriften lokal auf deinem Server einbindest. Dann wird beim Aufruf keine Verbindung zu Google hergestellt.

Wie viel Schadensersatz hat das Gericht zugesprochen?

Das LG München I sprach im Urteil vom 20.01.2022 einen Betrag von 100 € zu.

Lädt mein Baukasten Google Fonts?

Das hängt vom Anbieter und der Vorlage ab. Prüfe es im Netzwerk-Bereich der Entwicklerwerkzeuge deines Browsers.

Was tun bei einem Abmahnschreiben?

Nicht vorschnell zahlen und das Schreiben von einer Fachperson prüfen lassen.

Quellen

  1. LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20
  2. Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, abgerufen 23.10.2026
  3. § 25 TDDDG Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, abgerufen 23.10.2026

Preise und Bedingungen der Anbieter ändern sich häufig. Maßgeblich ist, was in deinem Kundenkonto und im Vertrag steht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

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