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Ist ein Cookie-Banner Pflicht?

Ein Cookie-Banner ist Pflicht, sobald deine Website Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, die für den gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich sind, etwa für Statistik, Werbung oder eingebettete Dienste. Das regelt § 25 TDDDG. Eine Website, die nur technisch notwendige Cookies nutzt, braucht kein Einwilligungsbanner.

Von Maurice, Team freeehouse · Stand 23.10.2026

Was sagt das Gesetz?

§ 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes, kurz TDDDG, verlangt eine Einwilligung, wenn Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder dort ausgelesen werden. Ausgenommen sind Vorgänge, die unbedingt erforderlich sind, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert. Das Gesetz hieß bis Mai 2024 TTDSG. Es gilt für Cookies und ebenso für ähnliche Techniken wie lokale Speicher im Browser.

Was ist technisch notwendig?

Typische Beispiele, für die keine Einwilligung nötig ist:

  • ein Warenkorb im Shop
  • eine Anmeldung, die über mehrere Seiten erhalten bleibt
  • das Speichern der Entscheidung im Cookie-Banner selbst
  • Sicherheitsfunktionen

Nicht technisch notwendig sind dagegen in der Regel Statistik-Werkzeuge mit Cookies, Werbe- und Remarketing-Pixel und viele eingebettete Dienste, die eigene Cookies setzen.

Wie muss eine gültige Einwilligung aussehen?

Der Europäische Gerichtshof hat 2019 im Fall Planet49 entschieden, dass ein vorausgefülltes Ankreuzkästchen keine wirksame Einwilligung ist. Der Bundesgerichtshof hat das 2020 im Urteil Cookie-Einwilligung II übernommen. Daraus folgt:

  • Nichts darf vor der Zustimmung geladen werden, was eine Einwilligung braucht.
  • Zustimmen und Ablehnen müssen gleich einfach sein.
  • Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und für bestimmte Zwecke erteilt werden.
  • Besucher müssen sie jederzeit widerrufen können.

Ja, wenn sie nur technisch notwendige Speicherungen nutzt. Das heißt praktisch:

  • keine Statistik mit Cookies, oder eine Statistik, die ohne Speicherung auf dem Gerät arbeitet und datenschutzrechtlich geprüft ist
  • Schriften auf dem eigenen Server statt von fremden Servern
  • Karten und Videos erst nach Klick laden oder als Link
  • keine Werbe-Pixel

Für viele kleine Betriebe ist das die bessere Wahl: weniger Ablenkung, schnellere Seite, weniger Rechtsrisiko.

Was ist mit eingebetteten Karten und Videos?

Eine eingebettete Karte oder ein eingebettetes Video lädt Inhalte von fremden Servern und überträgt dabei mindestens die IP-Adresse, oft werden auch Cookies gesetzt. Gängige Lösung: Die Einbettung erst laden, wenn der Besucher aktiv darauf klickt, mit einem kurzen Hinweis davor, oder schlicht einen Link setzen.

Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Websites von freeehouse kommen oft ganz ohne Cookie-Banner aus: keine Tracking-Cookies, Schriften auf dem eigenen Server, Karten und Videos nur nach Klick. Den Bau berechnen wir nicht, du zahlst nur das Hosting, günstiger als heute. Platz auf der Warteliste sichern

Wie prüfe ich, ob meine Seite Cookies setzt?

  1. Seite in einem privaten Browserfenster öffnen.
  2. Entwicklerwerkzeuge aufrufen und den Bereich mit dem Speicher der Seite öffnen, dort stehen Cookies und lokaler Speicher.
  3. Nichts anklicken und nachsehen, was schon beim Laden gesetzt wird.
  4. Im Netzwerk-Bereich prüfen, welche fremden Server angefragt werden.

Alles, was vor deiner Zustimmung geladen wird und nicht unbedingt nötig ist, ist ein Problem.

Was ist mit Statistik ohne Cookies?

Es gibt Statistik-Werkzeuge, die ohne Speicherung auf dem Gerät arbeiten. Ob sie ohne Einwilligung genutzt werden dürfen, hängt von der genauen Technik und der Verarbeitung ab. Lass das im Zweifel prüfen. Für viele kleine Betriebe reichen ohnehin die Daten der Search Console, die ganz ohne Eingriff auf deiner Seite auskommen.

Häufige Fragen

Ist ein Cookie-Banner immer Pflicht?

Nein. Nur wenn nicht unbedingt erforderliche Informationen auf dem Gerät gespeichert oder ausgelesen werden.

Brauche ich ein Banner für Google Analytics?

In der üblichen Einrichtung mit Cookies ja, weil Statistik nicht unbedingt erforderlich ist.

Muss es einen Ablehnen-Knopf geben?

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen. In der Praxis heißt das meist ein gleichwertiger Knopf auf der ersten Ebene.

Was ist das TDDDG?

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, früher TTDSG. § 25 regelt die Einwilligung für Cookies und ähnliche Techniken.

Quellen

  1. § 25 TDDDG Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, abgerufen 23.10.2026
  2. EuGH, Urteil vom 01.10.2019, C-673/17 (Planet49), abgerufen 23.10.2026
  3. BGH, Urteil vom 28.05.2020, I ZR 7/16 (Cookie-Einwilligung II), abgerufen 23.10.2026

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