Was war die OS-Plattform?
Eine Plattform der EU-Kommission, über die Verbraucher und Händler Streitigkeiten aus Online-Käufen außergerichtlich klären sollten. Online-Händler mussten auf ihrer Website einen Link darauf setzen. Viele Impressen enthalten diesen Satz bis heute, oft mit dem Link auf ec.europa.eu/consumers/odr.
Was hat sich geändert?
Die EU hat die Plattform wegen geringer Wirksamkeit eingestellt. Laut IHK und Händlerverbänden wurde sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet, die Pflicht zur Verlinkung ist entfallen. Ein Link, der ins Leere führt, kann sogar Ärger machen, weil er Verbraucher falsch informiert.
Was muss ich tun?
- Impressum, AGB und gegebenenfalls Bestellbestätigungen nach dem Hinweis auf die OS-Plattform durchsuchen.
- Den Satz und den Link entfernen.
- Prüfen, ob die Hinweispflicht nach § 36 VSBG für dich gilt.
Was gilt nach § 36 VSBG?
Unternehmer, die eine Website unterhalten oder AGB verwenden, müssen Verbraucher informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Angabe gehört auf die Website und, wenn es AGB gibt, zu den AGB. Ausgenommen sind laut § 36 Abs. 3 VSBG Unternehmer, die am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.
Ein typischer Satz lautet: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für kleine Betriebe unterhalb der Schwelle ist er freiwillig.
Was gehört sonst ins Impressum?
Nach § 5 DDG unter anderem Name und Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte, schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit, Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn vorhanden. Verstöße können nach § 33 DDG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Mehr im Ratgeber Impressum und Datenschutzerklärung.
Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Bei freeehouse prüfen wir beim Umzug Impressum und Datenschutzerklärung auf veraltete Angaben wie den OS-Link und stimmen Änderungen mit dir ab. Pflichtangaben lassen wir von dir bestätigen, nie raten. Den Bau berechnen wir nicht. So funktioniert freeehouse
Welche Angaben im Impressum veralten oft?
Bei Umzügen von Websites sehen wir immer wieder dieselben veralteten Angaben:
- der Link zur abgeschalteten OS-Plattform
- der Verweis auf das Telemediengesetz, das seit Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt ist, § 5 TMG heißt heute § 5 DDG
- alte Telefonnummern oder E-Mail-Adressen
- Namen von früheren Geschäftsführern oder Inhabern
- fehlende Registernummer nach einer Eintragung ins Handelsregister
Ein kurzer Blick einmal im Jahr verhindert die meisten Fehler.
Muss ein Kleinunternehmer etwas zur Schlichtung schreiben?
Wenn du am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hast, bist du laut § 36 Abs. 3 VSBG von der Hinweispflicht befreit. Ein freiwilliger Satz schadet nicht, ist aber nicht nötig.
Häufige Fragen
Muss der OS-Link noch ins Impressum?
Nein. Die Plattform ist seit Juli 2025 abgeschaltet, die Verlinkungspflicht ist entfallen.
Muss ich angeben, ob ich an Schlichtung teilnehme?
Wenn du am 31.12. des Vorjahres mehr als zehn Personen beschäftigt hast und eine Website oder AGB nutzt, ja, nach § 36 VSBG.
Was passiert, wenn der alte Link drinbleibt?
Er führt ins Leere und informiert Verbraucher falsch. Entferne ihn, um Ärger zu vermeiden.
Was kostet ein fehlerhaftes Impressum?
Nach § 33 DDG sind Bußgelder bis 50.000 € möglich, dazu kommen Abmahnrisiken.
Quellen
- § 36 VSBG Allgemeine Informationspflicht, abgerufen 23.10.2026
- § 5 DDG Allgemeine Informationspflichten, abgerufen 23.10.2026
- § 33 DDG Bußgeldvorschriften, abgerufen 23.10.2026
- IHK: EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wird abgeschafft, abgerufen 23.10.2026
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