Was verlangt § 5b Abs. 3 UWG?
Seit Mai 2022 gilt: Macht ein Unternehmer Bewertungen von Verbrauchern zugänglich, muss er informieren, ob und wie er sicherstellt, dass die Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. Fehlt diese Information, kann das als Irreführung durch Unterlassen gelten.
Die Pflicht verlangt nicht, dass du jede Bewertung prüfst. Du musst aber offen sagen, ob du prüfst und wie.
Wie sieht ein guter Hinweis aus?
Kurz, ehrlich, direkt bei den Bewertungen, zum Beispiel:
Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und sind dort öffentlich nachlesbar. Wir zeigen eine Auswahl im Wortlaut. Ob jeder Verfasser Kunde war, prüfen wir nicht zusätzlich, Google prüft Bewertungen nach eigenen Regeln.
Was ist verboten?
- Bewertungen erfinden oder selbst schreiben.
- Bewertungen kaufen oder von Agenturen schreiben lassen.
- Bewertungen gegen Gegenleistung, ohne das offenzulegen.
- Bewertungen so auswählen oder kürzen, dass ein falscher Eindruck entsteht, etwa nur gute zeigen und behaupten, es seien alle.
- Eine Gesamtnote anzeigen, die nicht stimmt.
Darf ich nur die guten Bewertungen zeigen?
Eine Auswahl zu zeigen ist üblich. Du darfst aber nicht den Eindruck erwecken, es seien alle, oder die Gesamtnote verfälschen. Am saubersten: die Quelle verlinken, die Gesamtnote laut Quelle mit Stand-Datum nennen und offen sagen, dass es eine Auswahl ist.
Darf ich Bewertungen kürzen?
Nur, wenn sich der Sinn nicht ändert und die Kürzung erkennbar ist, etwa mit drei Punkten. Sicherer ist der volle Wortlaut. Bewertungen, die Personen mit Namen nennen, solltest du vorher prüfen, denn auch deren Rechte zählen.
Was ist mit Sterne-Anzeigen in der Google-Suche?
Google zeigt für Bewertungen, die ein Betrieb über sich selbst auf der eigenen Website auszeichnet, keine Sterne in den Suchergebnissen an. Google nennt das selbst ausgerichtete Bewertungen. Ein entsprechendes Markup bringt also nichts und kann gegen die Richtlinien verstoßen.
Und wenn die Bewertungen von einer anderen Firma stammen?
Zum Beispiel von der Mutterfirma oder einem früheren Namen des Betriebs: Dann gehört das klar dazugeschrieben. Wir zeigen auf freeehouse.de Bewertungen unserer Mutteragentur Smith & Victory und schreiben das bei jeder Stimme dazu.
Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Bei freeehouse bauen wir Bewertungen so ein, dass Quelle, Stand und Auswahl offen erkennbar sind, mit dem Hinweis nach § 5b Abs. 3 UWG. Den Bau der Website berechnen wir nicht. So funktioniert freeehouse
Wie zeigen wir Bewertungen auf freeehouse.de?
Als Beispiel: freeehouse ist neu und hat noch kein eigenes Bewertungsprofil. Wir zeigen deshalb Bewertungen unserer Mutteragentur Smith & Victory und schreiben das bei jeder Stimme dazu. Die Gesamtnote nennen wir mit Datum und Quelle, darunter steht der Hinweis nach § 5b Abs. 3 UWG. Welche Bewertungen wir weglassen und warum, steht auf freeehouse-erfahrungen.de.
Häufige Fragen
Muss ich angeben, woher meine Bewertungen stammen?
Ja. Nach § 5b Abs. 3 UWG musst du informieren, ob und wie du sicherstellst, dass Bewertungen von echten Kunden stammen.
Darf ich Google-Bewertungen auf meiner Website zeigen?
Ja, mit Quellenangabe und dem Hinweis zur Prüfung. Zeig sie unverändert und verlinke das Profil.
Bringt Bewertungs-Markup Sterne bei Google?
Für Bewertungen über den eigenen Betrieb auf der eigenen Seite zeigt Google keine Sterne an.
Was droht bei gefälschten Bewertungen?
Abmahnungen nach dem UWG und Maßnahmen der Plattformen, bis hin zur Sperre von Profilen.
Quellen
- UWG § 5b Irreführung durch Unterlassen, abgerufen 23.10.2026
- UWG Anhang zu § 3 Abs. 3, abgerufen 23.10.2026
- Google Search Central: Rezensions-Snippets, abgerufen 23.10.2026
Preise und Bedingungen der Anbieter ändern sich häufig. Maßgeblich ist, was in deinem Kundenkonto und im Vertrag steht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
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